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Verlagerte Kulturschätze |
Der Zweite Weltkrieg beendete sechs Jahrzehnten vor, aber bis jetzt gibt es Diskussionen über das Eigentumsrecht an der sogenannten "Beutekunst" – den Kulturschätzen, die während des Zweiten Weltkrieges verlagert wurden. In den Jahren 1945-1946 wurde eine bedeutende Menge historische und kulturelle Werte aus dem besiegten Deutschland in die Sowjetunion als Schadensersatz verlagert. Sie wurden rechtlich in Übereinstimmung mit Vereinbarungen zwischen den Siegländern des nationalsozialistischen Deutschlands ausgeführt. Niemand bestreitet die Tatsache, dass Deutschland und seine ehemaligen Verbündeten zumindest teilweise den enormen Schaden entschädigen sollten, den das Kulturgur unseres Landes zugefügt worden war. Von 1955 bis 1960 übergab die Sowjetunion die meisten Kulturschätze, die in den ersten Nachkriegsjahren aus dem Gebiet Deutschlands abtransportiert worden waren, der DDR, der Volksrepublik Polen, der Volksrepublik Ungarn. Insgesamt nur die DDR erhielt mehr als 1,5 Millionen Museumsstücke, darunter 1240 Werke der Dresdener Galerie, 16.000 Blätter von Grafiken, mehr als 100.000 Münzen (davon 4.187 Gold), 18.388 Denkmäler der antiken Kultur. Zurückgegeben wurden der Pergamonaltar, eine Schatzkammer der sächsischen Kurfürsten ("Das Grüne Gewölbe"), Sächsische Landesbibliothek, die Staatsbibliothek Berlin, ein großer Teil der Gotikbibliothek, 800 Tonnen von Archivalien. Der restliche Teil der verlagerten Kulturschätze (weniger als 10 Prozent der Gesamtzahl) wurde in den Lagerräumen der Eremitage, des Staatlichen Museums für bildende Künste von A.S. Puschkin, des Staatlichen Historischen Museums und anderer Museen, Bibliotheken und Archive angebracht. Im Jahr 1998 wurde das föderale Gesetz "Über die Kulturschätz, die in die UdSSR im Ergebnis des Zweiten Weltkrieges verlagert wurden und sich im Gebiet der Russischen Föderation befinden." Um diese Zeit begann man in den russischen Kulturinstitutionen, die die verlagerten Kulturschätze erhalten, die aktiven Arbeiten für ihre Inventur und die Feststellung der ehemaligen Staatsangehörigkeit (der ehemaligen Besitzer). Man führt die Arbeiten bis heute. Die erhaltenen Ergebnisse sind in einer elektronischen Datenbank aller verlagerten Kulturschätze von Roskultur (der Russischen föderalen Agentur für Kultur und Filmkunst) aufgezeichnet. Seit den 1990er Jahren wird die Information über verlagerte Kulturschätze weit in wissenschaftlichen und populärwissenschaftlichen Ausgaben veröffentlicht. Kulturschätze werden in den Ausstellungen präsentiert, sie sind in Museumsexpositionen vertreten. Dank dieser Arbeit wurden in wissenschaftliches und kulturelles Gebiet schon Tausende von Kunstwerken, Büchern, Handschriften und Archivalien eingeführt, die zuvor unzugänglich für Fachleute und die breite Öffentlichkeit waren. |